Anders als beim PKW, LKW oder Motorrad muss ein Moped bis 50 km/h nicht bei einem Zulassungsdienst auf Sie zugelassen werden. Hier entfällt die Zulassungspflicht für den Benutzer. Dies gilt auch für die immer beliebter werdenden E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Um eine KFZ-Haftpflichtversicherung kommt man jedoch nicht herum. Bei der Benutzung werden die öffentlichen Straßen benutzt, was eine Versicherungspflicht mit sich bringt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat beschlossen, dass die Versicherungskennzeichen jedes Jahr ab 1. März ihre Farben wechseln (Schwarz, Grün Blau), sodass das alte Kennzeichen ab dann nicht mehr im öffentlichen Verkehr gültig ist. 2021 waren die Kennzeichen schwarz, dieses Jahr dunkelgrün. Durch den farblichen Wechsel wird sofort ersichtlich, ob eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Es handelt sich hier um Versicherungsschutz, der lediglich ab Datum der Kennzeichenabholung bis zum 1.März jenes Jahres geht. Freiwillig kann hier auf Wunsch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Wer ab März die alten Kennzeichen im Straßenverkehr nutzt, gefährdet sein Portemonnaie, da die Versicherung nicht mehr gültig ist und man sich somit strafbar macht. Die neuen Kennzeichen können Sie sich einfach und unkompliziert bei einer unserer Agenturen abholen. Kommen Sie mit Ihren persönlichen Daten, einer gültigen Kontoverbindung und der Betriebserlaubnis (Hersteller, Fahrgestellnummer, km/h…) vorbei und lassen sich Ihren zu zahlenden Beitrag von uns berechnen. Wir geben Ihnen ein neues gültiges Kennzeichen und Sie können durchstarten.
Bei einem E-Roller erhalten Sie eine Versicherungsplakette, die Sie auf dem Schutzblech des Rollers kleben können. Bei einem Moped oder Krankenfahrstuhl erhalten Sie ein quadratisches Blechkennzeichen.