Ab Grundbucheintragung haben sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, dass Ihnen ermöglicht den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Wichtig ist hierbei nur zu beachten, dass dieses Recht nur innerhalb eines Monates ab Grundbucheintragung gültig ist. Sie haben hier die Möglichkeit fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Sie müssen der Gesellschaft nur mitteilen, dass Sie der neue Erwerber sind und den Vertrag kündigen möchten. Hat der Verkäufer nichts von einem Vorvertrag erwähnt, gilt eine besondere Regel. Das einmonatige Sonderkündigungsrecht greift nicht ab Grundbucheintragung, sondern ab Kenntnis der Police.
Gut zu wissen: Eine Wohngebäudeversicherung sollte zum Inventar des Eigentümers gehören, denn Sie kommt für viele Beschädigungen bis hin zum Neuaufbau auf.